Buchungs- und Reservierungsbedingungen:

Regelungsbereich:

Diese Geschäfts- und Reservierungsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten und Rechte zwischen dem Gast und der Ferienhausvermietung freiraum², als Vermieter der Ferienhäuser. Die vertraglichen Leistungen werden auf Grundlage der vorliegenden, jeweils gültigen Beschreibungen und der für den Reisezeitraum gültigen Preisliste erbracht. Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Bestätigung Vertragsbestandteil.

Buchungen:

Die Buchungsanfrage kann schriftlich, digital, telefonisch oder mündlich erfolgen. Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast den Abschluss eines Vertrages an. Dieser Vertrag ist erst mit schriftlicher Buchungs- bzw. Reservierungsbestätigung durch  freiraum² für den angegebenen Zeitraum und für die angemeldete Personenzahl rechtswirksam. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Buchungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Vertrag kommt nach Zustellung der Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung durch freiraum² und dem Überweisen der Anzahlung durch den Gast verbindlich zustande.

Vertragsgegenstand:
Dem Reisenden wird die vertraglich vereinbarte Mietunterkunft für den gebuchten Zeitraum vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Der Begriff „Mietunterkunft“ beinhaltet folgende Unterbringungstypen: Ferienhaus „Beerberg“ und Ferienhaus „Schneekopf“. Der Mieter ist während seines Aufenthaltes berechtigt, die Gegenstände auf dem Grundstück zu nutzen. Für die Dauer seines Aufenthaltes erhält der Gast einen Schlüssel für die Mietunterkunft.

Preise:

Die aktuelle Preisliste gilt für alle Buchungen bis zur Herausgabe einer neuen Preisliste. Die Mietunterkünfte sind vollständig eingerichtet und die Kosten für Strom, Heizung sowie die Endreinigung sind im Preis enthalten[SB1] . Bei Buchung sind Bettwäsche, Bade-, Hand- und Geschirrtücher ebenfalls inklusive. Die vom Gast zu zahlenden Entgelte ergeben sich auf Grundlage der Kostenaufstellung laut Buchungsbestätigung. Mit der Anzahlung, laut Buchungsbestätigung, akzeptiert der Gast die aktuelle Preisliste und die AGBs.

Zahlung:

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die angegebene Anzahlung fällig. Die Anzahlung ist bis zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenem Datum zu entrichten. Der Restbetrag für die gebuchte Mietunterkunft ist bis spätestens 14 Tage vor der Anreise fällig. Als fristgerecht zählt der Zahlungseingang auf dem Konto bei freiraum². Für den Gast ist die Rechnung für alle während des Aufenthaltes in Anspruch genommenen Leistungen spätestens bei der Abreise zur Zahlung fällig. Freiraum² kann bei längeren Aufenthalten Zwischenabrechnungen vornehmen und Abschlagszahlungen verlangen.

Änderungen:

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Terminänderung vor der Anreise ist nur nach gesonderter Rücksprache möglich. Freiraum² ist nicht zur Erfüllung der Änderungswünsche verpflichtet. Sollte der Gast nach Zustandekommen der Buchung von mehr als einer Mietunterkunft die Anzahl der gebuchten Mietunterkünfte reduzieren wollen, gelten die Stornierungsbestimmungen (Teilstorno) dieser AGB.  

Rücktritt / Stornierung:

Der Gast kann jederzeit vor der Anreise vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Freiraum² . Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Bei einem Rücktritt entstehen folgende Kosten:

Bis 45 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 30 % des Mietbetrages. Ab 44 bis 30 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 50 % des Mietbetrages. Ab 29 bis 14 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 75 % des Mietbetrages. Ab 13 bis 7 Tage vor Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 85 % des Mietbetrages. Ab 6 Tage vor der Anreise sowie bei Nichtanreise entstehen Gebühren in Höhe von 95 % des Mietbetrags. Bei vorzeitiger Abreise wird der vollständige Buchungsbetrag einbehalten.

Reiserücktrittskostenversicherung:

Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Ankunfts- und Abfahrtszeiten in den Mietunterkünften:

Die Mietunterkunft steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr zur Verfügung.

Aufenthalt Minderjähriger:

Die Anreise und der Aufenthalt in den Mietunterkünften und ist für Minderjährige nur in Begleitung einer bevollmächtigten, volljährigen Person gestattet. Die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter oder die Aufsichtspersonen sorgen für die Aufsicht und sind für das Handeln der Minderjährigen vollumfänglich verantwortlich.

 

Haustiere:

In den Mietunterkünften sind Hunde und andere Haustiere aus hygienischen Gründen grundsätzlich nicht gestattet.

  

Allgemeine Verpflichtungen:

Der Gast ist verpflichtet, die Mietunterkunft sauber zu halten. Zur im Mietpreis inbegriffen Endreinigung der Mietunterkünfte gehören nicht das Abwaschen von Geschirr, das Abziehen der Betten, das Entleeren des Kühlschranks und der Mülleimer und die Entsorgung des Mülls in den dafür vorgesehenen Behälter. Diese Arbeiten sind vom Gast selbst zu erledigen. Die Mietunterkünfte sind besenrein zu übergeben.

 

Haftung:
Die Mietunterkünfte, einschließlich der Möbel und sonstiger Gegenstände, sowie die Gemeinschaftsanlagen sind vom Gast so zu behandeln, dass keine Schäden entstehen. Der Gast haftet für schuldhafte Beschädigungen, gleich welcher Art, vollumfänglich. Der Betreiber haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, also auf ein Verschulden von ihm selbst, seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter zurückzuführen sind. Eine Haftung des Betreibers für Schäden, die keine Verletzung des Körpers oder eine Gefährdung der Gesundheit bzw. des Lebens darstellen, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung bzw. Unterlassung durch ihn selbst, seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter.

 

Mängelanzeige:
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Der Gast ist verpflichtet, Beanstandungen vor Ort bei den Erfüllungsgehilfen zu melden. Die Erfüllungsgehilfen sind zur Entgegennahme der Beanstandungen bzw. Mängelanzeige berechtigt. Wird es schuldhaft unterlassen einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige des Mangels erkennbar aussichtslos, oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Betreiber wird bei Vorliegen eines Mangels umgehend Abhilfe schaffen, sofern dies möglich ist.

  

Fotoaufnahmen:

In unregelmäßigen Abständen werden durch den Betreiber auf dem Grundstück Foto- und Filmarbeiten, auch Luftaufnahmen, zu Marketingzwecken [SB2] durchgeführt. Sofern hier der Gast selbst, oder sein Eigentum zu erkennen sind, verpflichtet sich der Gast der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen. Falls die Verwendung der Aufnahmen unerwünscht ist, ist der Gast aufgefordert, seine Ablehnung schriftlich einzureichen.

 

Änderung von Informationen:
Für alle Preisinformationen behält sich der Betreiber, z. B. aufgrund steigender Energiekosten, Änderungen vor. Allein der in der Buchungsbestätigung zugesicherte Preis ist verbindlich.

  

Datenschutz:

Die im Rahmen der Buchung angegebenen, personenbezogenen Daten werden vom Betreiber ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere zur Bearbeitung der Buchung und zur Erfüllung vertraglicher Leistungen, verwendet. Die weitere Verwendung von personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn der Gast hierzu, mit gesonderter, schriftlicher Erklärung, sein Einverständnis erteilt. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite www.freiraumhoch2.com aufgeführt.

 

Kurbeitrag:

Entsprechend der Kurbeitragssatzung der kreisfreien Stadt Suhl sind alle Personen, die sich im Erhebungsgebiet zu Erholungszwecken aufhalten und denen mindestens für eine Nacht eine Übernachtungsmöglichkeit gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird (Übernachtungsgast) ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes zu haben und denen zumindest die Möglichkeit zur Benutzung der Erholungseinrichtungen und zur Teilnahme an den Gästeveranstaltungen geboten wird, kurbeitragspflichtig.

Der Kurbeitrag wird ab der ersten Übernachtung in Höhe von 2,00 Euro pro Person und Übernachtung erhoben.

Eine Ermäßigung des Kurbeitrages auf 1,00 Euro pro Person und Nacht erfolgt für Kinder ab dem 7. Lebensjahr, Behinderte im Sinne des § 2 SGB IX und für Blinde.

 

Kontaktdaten des Betreibers:

Steffi Bartholome & Wilhelm Rose
Von Eyb Straße 4

92339 Beilngries

Tel: +49 170 7321560

Mail: team@freiraumhoch2.com

Internet: www.freiraumhoch2.com 

Sämtlicher Schriftverkehr ist über diese Kontaktadresse zu führen.
letzte Änderungen: August 2023

Das Entgelt für die Endreinigung i. H. v. 45,- € ist vor Ort an das Vor-Ort-Team zu zahlen.

Der Kurbeitrag ist bei Ankunft an unser Vor-Ort-Team zu zahlen.

 

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